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Notizen zum Kloster Reichenbach und zum Kloster Hirsau

1.20.5.1649, Kopie von 2.6 1624, "Extractus Lit. D. N. Consiliarii Caesarei de dato Nierenberg, 2. Juny 1649". Er habe das Schreiben erhalten, ob der Bischof von Konstanz in der Angelegenheit Reichenbach in Horb am Neckar sich des Beneficiums (v. 1624) erfreuen dürfe. Er könne sich dazu nicht dezidiv aussprechen, da er bei der Friedensverhandlung nicht anwesend gewesen sei und daher die Sache nicht voll durchschaut. Da dennoch der Zweck verfolgt wurde, die gravamina auszumerzen und die Sache sich nicht zwischen zwei katholischen Partnern, sondern zwischen Katholiken und Lutheranern abspielt und in "gravamina Imperii" nie "numerate fuere", halte er sich noch zurück. Nr. 1 und 2 gehören zusammen.

  1. 20.5.1649, " Extractus Litteraturm Ill.mi Domini N. ex Monasterio Westphalia de 20.5.1649. Kopie des Schreibens von H. Reichshofrates N. aus Nierenberg vom 2.6.1649, basierend auf Vertrag von 1624. Zum Teil deutsche Übersetzung des Textes von Nr. 1.
  2. 5.11.1651, 5 Seiten. Franz Johann, Bischof von Konstanz an Erzherzog zu Innsbruck. Über den Abt von Hirsau wegen des Schaffners in Horb am Neckar. Detaillierte Angaben z.B. ob der Abt oder sein Stellvertreter zum Handeln in dieser Sache zuständig sei oder nicht. (Erinnert an 2 Daten: 1595 und 1629, kaiserliche Verfügungen). Zu dieser Zeit (1651) wird Reichenbach als Priorat bezeichnet. Zieht Vergleichsfälle bei, kompliziertes Rechtsverhältnis zwischen Abt und Bischof bezüglich Horb.
  3. Ohne Datum, um 1651. Kurze, doch gründliche Information über die streitige Reichenbachkirche Schaffnerey zu Horb" mit Hinweisen auf Dokumente von 1629 und 1649.
  4. 28.6.1656, Hirsau. Abt Wunibald von Hirsau an Erzherzog von Innsbruck. Bezüglich der Stellung des Bischofs von Konstanz in der strittigen Angelegenheit der Reichenbachischen Schaffnerei zu Horb am Neckar. Versehen mit Beilagen A, B, C, D, E.
  5. 18.7.1656, Blurmanegg. Abt Wunibald von Hirsau an Abt Plazidus Reimann [http://www.klosterarchiv.ch/e-archiv_professbuch_liste.php?id=1216] vom Kloster Einsiedeln. Er hat vom Propst in St. Gerold vernommen, dass sich Abt Plazidus in der horbischen Sache beim Nuntius entgegengesetzt und dankt ihm etc. Der Brief war vermutlich dem Kongregationssekretär für das Kongregationsarchiv übergeben worden und so in Muri gelandet.
  6. 2.11.1615, Stuttgart. David Holder und Bern. Hipp-Rösslein (unterzeichnet vom Schaffner zu Reichenbach) an Friedrich Johann, Herzog von Nürnberg. Melden, dass Gültleute des Klosters Reichenbach den halben Teil der heurigen Gültfrüchte zahlen (geben) wollen, aber die andere Hälfte erst bei der nächsten Ernte und hätten untertänig darum gebeten. Wegen "beschwerlichen" befürchteten Konsequenzen hätten sie das Begehren abgewiesen. Dies die Meinung des Absenders.
  7. 19.11.1615, Reichenbach. Amtmann und Schaffner Johann Maystroh an Junker Martin. Antwort auf voriges Schreiben. Da die Untertanen seines Fürsten um "Stillstand" wegen des Halbenteils der zukünftigen Ernte baten, soll ihnen entsprochen werden. Bittet seinen Nachbarn, sich auf die Gegebenheiten einzustellen, um vor Überraschungen bewahrt zu sein.
  8. 5.1.1626, Reichenbach. Schaffner Johann Maystroh an Dettlingen und Bittelbronn. "Geltleute" des Klosters bitten um Aufschub bis zur nächsten Ernte, um 4 Malter "Dunkel" abzugeben. Verschiedene Details ausgehandelt.
  9. 21.11.1697. Hans Weyler von und zu [Werdach], Schaffner zu Horb an Schaffner und Nachbar. Meldet, dass zwischen Fürst und Kardinal Andreas, Markgraf, Bischof von Konstanz und Brixen und Herzog Friedrich von Württemberg und Markgraf von Mümpelgard wegen Fruchtgülten und Gefällen der Untertanen zu Dettlingen und Bittelbronn Uneinigkeiten und "Irrungen" entstanden zum Schaden des Klosters Reichenbach. Es gingen diverse Briefe hin und her. Er bittet, dass sich die beiden Partner einigen möchten. Der Schreiber verhalte sich neutral.

Franz Johann (Konstanz, Bischof)

Brief von Abt Wunibald von Ochsenhausen an Abt Dominikus Tschudi

Öfters habe sich P. Anselm direkt oder durch einen anderen Schreiber an ihm gewendet, dass Abt Wunibald ihn bald aus dem Exil zurückberufe. Das hätte er schon lange gern getan, wenn der Friede endlich hergestellt und wenigsten 1/10 dessen, was der Krieg geraubt, zurück erstattet wäre. So sei er gezwungen zur Zeit noch auf verschiedene Fratres zu verzichten, die er gerne daheim hätte. Sollte er Muri lästig fallen oder es sonst nicht möglich sein in Muri zu bleiben, soll er heimkehren. Möge Gott dem Kloster Muri seinen Segen geben für alle Wohltaten. Er solle ihn bereden, doch diesen Winter noch zu bleiben, wo nicht, ihn zu entlassen. Ochsenhausen

Waibel, Wunibald

Druckschrift [fehlt]

Origo et Genealogia gloriosiss. Comitum de Habsburg Mon. Murens. fundatorum Auctore Dominico Abb. Murens.

Tschudi, Dominikus

Notizen zur Genealogie der ehemaligen Besitzer der Herrschaft Klingenberg

Notizen zur Genealogie der ehemaligen Besitzer der Herrschaft (von Heidenheim [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D22945.php]). Hans Ludwig von Heidenheims Wittwe und Kinder verkaufte die Herrschaft Klingenberg [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8190.php] an das Gotteshaus (unter Abt Dominikus Tschudi [http://www.kollegium-sarnen.ch/mediawiki/index.php/Dominikus_Tschudi]) verkaufte. Der Kaufsbrief.

unbekannt

Dekret von Papst Innocentius X. an den Konvent von Reichenau

"Copia instrumenti approbationis Innocentii P.P. tractationis inter Episc. Constat. et Convent. Augens."
Päpstliches Dekret. Es geht um die Visitation des Klosters Reichenau. Von Rom aus wurde der Bischof von Konstanz zum "tamquam perpetuus abbas" ernannt mit dem Recht der Visitation. Ist er verhindert, kann er jemanden aus der Schweiz oder schwäbischen Kongregation dazu berufen. Dann Ausführungen über die Visitation selbst und was der Bischof den Konventualen gewähren müsse (Kleidung, Nahrung etc.).

Innozenz X., Papst

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