- CH 000902-1 Supplementum.D.31
- Dokument
- 30.01.1815
Teil vonAltes Archiv 1 (Kiem)
Wully erachtete die Briefe der Dekane Mäschlin und Hausheer als tadelnswert. Der Propst von Beromünster sei laut Breve vom 2. Juni definitiv Generalvikar. Bischof Dalberg habe gemäss zwei Breven keine Jurisdiktion mehr in der Schweiz. Der Nuntius will mit der Regierung des Kantons Aargau verhandeln. Mit der Kurie des Bistums Konstanz verkehre er hingegen nicht mehr.
Wully, François Joseph